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Bericht des Bürgermeisters zum Bebauungsplan „Schwinn“

Zu diesem Punkt wurden alle Beschlüsse in der Sitzung des Stadtrates am 28.09.2017 einstimmig gefasst. Der Bürgermeister hatte zuvor folgenden Bericht abgegeben:

Seit nunmehr rd. sechs Jahren läuft der Vermarktungsprozess des ehemaligen Schwinn-Gebäudes mit den angrenzenden drei Wohnhäusern mit einer Fläche von 5.000 qm. Zunächst hatten wir einen Investor aus Montabaur, der dort einen Markt errichten wollte. Schon seinerzeit wurde mit den Nachbarn sehr frühzeitig das Gespräch gesucht und die verschiedenen Planungsvarianten vorgestellt. Dieser Investor musste zwischenzeitlich leider Konkurs anmelden, so dass wir auf die Suche nach einem neuen Investor gingen.

Glücklicherweise konnte nach einiger Zeit mit der Fam. Sanktjohannser aus Wissen ein Unternehmer gefunden werden, der an der bekannten Stelle einen REWE XL-Markt bauen möchte. Diese REWE-PETZ-Gruppe hat rd. 30 dieser Märkte im Eigentum und betreibt diese selbständig. Es handelt sich hier also nicht um einen Investor, der kurz nach dem Bau die Immobilie schon wieder veräußern wird. Vielmehr wird hier im Eigentum hochwertig und nachhaltig gebaut. Die Grundsatzbeschlüsse, dass ein REWE XL in die Innenstadt soll, wurden alle einstimmig in diesem Rat beschlossen.

In Bezug auf die positive Wirkung für unsere Innenstadt besteht Einigkeit, dass es geradezu ein Glücksfall ist, dass ein Unternehmer bereit ist, unter hohem finanziellem Aufwand Grundstücke anzukaufen und dann im Innenstadtbereich einen Markt mit rd. 2.000 qm Verkaufsfläche zu bauen. Die Stadt wäre finanziell nicht in der Lage, die Grundstücke zu kaufen und eine andere Nutzung zu realisieren.

Das einige Nachbarn nicht einverstanden sind mit dem Bau und der damit natürlich einhergehenden erhöhten Verkehrs- und auch Lärmbelästigung ist nachvollziehbar.

Natürlich hat auch jeder Nachbar das Recht, seine Bedenken zu äußern und auch gegen entsprechende Maßnahmen gerichtlich vorzugehen.

Dies ist im vorliegenden Fall durch Frau Hebgen und ihren Anwalt auch erfolgreich gelungen. Unter anderem wurde vom Gericht die Nachbesserung des Lärmschutzgutachtens und auch ein Verkehrsgutachten gefordert. Diese und andere Vorgaben des Gerichtes wurden nun durch das Planungsbüro begleitet durch unseren Rechtsanwalt, Herrn Dr. Jeromin, erstellt.

Dass nun von den Nachbarn und dem Anwalt nahezu die gleichen Gegenargumente vorgebracht werden, ist naheliegend.

In den meisten dieser Verfahren ist es das Ziel der Kläger, das Projekt so lange herauszuziehen, bis der Investor keine Lust mehr für die Verwirklichung des Projektes hat. Im Regelfall gibt es Rücktrittsklauseln von Kaufverträgen, aus denen sich dann auch ein Investor wieder zurückziehen kann.

Im vorliegenden Fall ist es jedoch so, dass der Investor nach wie vor an der Verwirklichung des Projektes festhält und sämtliche Grundstückskaufträge ihre rechtliche Wirkung entfaltet haben.

Im laufenden Jahr wurden in einem öffentlichen Beteiligungsverfahren alle Anwohner gehört und die Argumente aufgegriffen. Hierüber wurde auch in der Presse berichtet. Im jetzigen Beteiligungsverfahren haben wir wieder über die Anregungen und Bedenken zu entscheiden.

Im Wesentlichen wird z.B. vom Anwalt von Frau Hebgen angeführt, dass die artenschutzrechtlichen Ermittlungen unzureichend seien, die Abwasserproblematik nicht geregelt sei, Einwendungen werden erhoben gegen das Lärmschutzgutachten, die Eheleute Hecker führen an, dass die Verkehrsbelastung zu enorm sein, das Gebäude würde sich nicht harmonisch einfügen und als Alternative wird aufgeführt, dass der Markt doch auf dem Parkplatz an der Hofwiese gebaut werden soll. Die Eheleute Löw haben Befürchtungen, dass ihre Immobilie einen Wertverlust erleidet und die Eheleute Kefferpütz stellen insgesamt die Verkehrsproblematik dar, dass die Herbert-Dohnalek-Straße zu eng sei, es seien falsche Zahlen bei den planungsrechtlichen Versiegelungsmöglichkeiten verwandt worden und das Verkehrsgutachten sei fehlerhaft.

Diese Einwendungen, die ich nur beispielhaft aufgezählt habe, konnten durch den Planer und den Anwalt aufgrund der vorliegenden Gutachten und Einschätzungen entkräftet werden. Bei allem Verständnis für die Anwohner, bleibt aus meiner Sicht festzustellen, dass all diese Argumente dazu führen sollen, das Projekt insgesamt zu verhindern. Dies können und dürfen wir nicht zulassen.

Das jedes Mittel recht erscheint, zeigt die Formulierung der Eheleute Karl-Heinz und Ulla Kefferpütz, die bei der Vorbelastung der Lärmquellen anführen, dass neben der Mühlenbäckerei als weitere Lärmquelle der nahe gelegene Kinderspielplatz auch zu berücksichtigen sei. Mit fett gedruckten Buchstaben wird dann ausgeführt, dass dieser Kinderlärm ausdrücklich erwünscht ist, aber im Gesamtaspekt des Lärmgutachtens berücksichtigt werden muss. Bei dieser Argumentation wird deutlich, Kinderlärm ist gut, aber wenn er dazu dient, dass Gutachten auszuhebeln, dann muss er doch bitte negativ angerechnet werden. Für diese Art der Argumentation fehlt mir jedes Verständnis. Irgendwann muss es einmal gut sein. Man merkt an diesem Beispiel eindeutig, wie agiert wird.

Wer in der Innenstadt von Westerburg wohnt, genießt die Vorzüge, dass Vieles zentral zu erreichen ist. Dennoch hat man natürlich auch mit Nachteilen, wie einer höheren Verkehrsbelastung, zu rechnen. Niemand hat den Anspruch darauf, dass eine Stadt sich nicht weiter entwickeln darf und das alles beim Alten bleibt. Diese sage ich den Nachbarn hiermit ausdrücklich. Es wäre schön, wenn wir in der Politik es allen Beteiligten immer recht machen könnten. Dies wird leider nie der Fall sein. Daher haben wir, die die politische Verantwortung, die Aufgabe abzuwägen. Was wiegt also höher, die Einzelinteressen der Anwohner oder das Gesamtinteresse an der Ansiedlung eines Marktes in der Innenstadt? Diese Frage müssen wir beantworten und entscheiden. Bei dieser Entscheidung haben wir natürlich alle Aspekte zu beachten, die uns vorliegen. Das subjektiv die Betroffen manche Sachlagen anders sehen, ist verständlich, objektiv gesehen, muss der Rat sich jedoch auch auf die Planer und Gutachter, die mit viel Sachverstand die vorliegenden Unterlagen erstellt haben, verlassen können. Vor diesem Hintergrund empfehle ich Ihnen die Beschlussempfehlung, die Bedenken zurückzuweisen.