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Beleuchtung von Schloss, Schlosskirche und Rathaus abgeschaltet

Stadt Westerburg setzt Vorschriften zur Energieeinsparung umSchloss1 v1

Seit Anfang September gelten zahlreiche Vorschriften zum Energiesparen. Die Bundesregierung hat dazu auf der Basis des Energiesicherungsgesetzes eine Verordnung beschlossen. Die Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung untersagt unter anderem die Beleuchtung von Gebäuden und Baudenkmälern, wenn die Beleuchtung nicht zur Aufrechterhaltung

der Verkehrssicherheit oder zur Abwehr anderer Gefahren benötigt wird.

Dies betrifft im Stadtgebiet die Beleuchtung von Schloss, Schlosskirche und Rathaus, die nun vorübergehend abgeschaltet wurde.

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„Wir waren froh und stolz, unsere Wahrzeichen im vergangenen Jahr mit neuer Außenbeleuchtung und Beleuchtungskonzept eindrucksvoll präsentieren zu können. Bei der Erneuerung wurde bereits konsequent auf die Energieeffizienz geachtet, so dass heute nur noch ein Bruchteil der Energie der vorherigen Anlagen benötigt wird. Aufgrund der aktuellen Entwicklung und der rechtlichen Vorgaben bleiben die Gebäude nun aber zunächst in der Dunkelheit unbeleuchtet“, erklärt Stadtbürgermeister Janick Pape.