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Rund 100.000 Euro für Beseitigung der Sturmschäden eingeplant

Westerburger Stadtrat beschloss überplanmäßige AufwendungenWbg. Gershasen Pappelallee 09 2023.1

Zu den Themen der jüngsten Sitzung des Westerburger Stadtrats zählten auch die Folgen des heftigen Unwetters, welches am 11. Juli diesen Jahres innerhalb weniger Minuten erhebliche Schäden anrichtete. Insbesondere die Stadtteile Gershasen, Sainscheid, die Innenstadt und der Friedwald wurden getroffen. „Glücklicherweise gab es bei dem Ereignis keine bekannten Personenschäden und nur geringen

Sachschaden“, äußerte sich Stadtbürgermeister Janick Pape in seiner Rede. Das sei auch dem beherzten, schnellen und professionellen Eingreifen der Einsatz- und Rettungskräfte zu verdanken, denen er nochmals herzlich dankte. Wie er weiter berichtete, stellen vor allem die etwa 200 umgestürzten Bäume im Stadtgebiet eine Herausforderung dar. „Wichtig war es, innerhalb der ersten Tage viel Hilfe zu organisieren und die zu räumenden Stellen entsprechend der Einsatzmöglichkeiten zu koordinieren, was wir seitens der Stadt in enger Absprache mit dem Förster und den Mitarbeitern des Bauhofs getan haben. Besonders lange dauerten die Aufräumarbeiten im Friedwald, der aufgrund des notwendigen schweren Geräts, der beengten Platz- und der unbeständigen Bodenverhältnisse bis Ende August benötigte“, so der Stadtchef. Auch jetzt seien noch Arbeiten im Gange, insbesondere im Bereich der Bachläufe, bei denen die Stadt mit der Verbandsgemeinde zusammenarbeitete, die für die Unterhaltung der Gewässer dritter Ordnung zuständig sei.

Wbg. Gershasen Pappelallee 09 2023.1

Während innerhalb der ersten Tage bereits große Flächen geräumt werden konnten, halten die Arbeiten für die Beseitigung der heftigen Sturmschäden in Westerburg in einigen Bereichen noch an - wie hier in der Pappelallee im Stadtteil Gershasen - was erhebliche Kosten mit sich bringt.

Aktuell sei der Kostenumfang für die Sturmschadenbeseitigung noch nicht vollumfänglich bekannt, gab Pape zu bedenken. Basierend auf den bisher eingegangenen Rechnungen und vorliegenden Kostenschätzungen könne allerdings von Kosten in Höhe von mindestens 100.000 Euro ausgegangen werden. Diese außerplanmäßigen Kosten müssten im laufenden Haushaltsplan identifiziert werden. „Wir müssen die Mehrbelastung decken, ohne uns in kompletten Bereichen handlungsunfähig zu machen“, so Pape und führte fort: „Gemäß §100 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz könnten über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nur dann geleistet werden, wenn die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Es muss eine dringende Notwendigkeit bestehen, die keinen Aufschub erlaubt, und die Mittel müssen im Haushalt bereitgestellt werden. Beide Voraussetzungen sind hier gegeben: die dringende Notwendigkeit ergibt sich aus der unmittelbaren Gefahr für die Verkehrssicherheit und die Gemeinde hat vor, die Mittel im Nachtragshaushaltsplan 2023 bereitzustellen. Der Stadtrat stimmte diesem Beschluss einstimmig zu.

Weitere Projekte verfolgt
Wie der Stadtbürgermeister berichtete, wurden in der Sommerpause viele weitere Projekte verfolgt. So fanden zwei Workshops im Dorfmorderationsverfahren in Sainscheid statt. Hier wurde eine Konzeption für eine weitere Verwendung und Umgestaltung des Alten Bahnhofs umfangreich diskutiert und gemeinsam eine Lösung erarbeitet, die vermutlich als wesentlicher Bestandteil in das Dorferneuerungskonzept einfließen werde. Nach der Abnahme des Küchenanbaus der Kommunalen Kindertagesstätte werden noch ausstehende Restarbeiten erledigt. Die Einweihung werde im Laufe des Herbstes erfolgen, informierte der Bürgermeister weiter. Die Prüfung der öffentlichen Spielplätze ergab, dass sich deren Zustand kontinuierlich verbessert habe. Kleinere Geräte müssten turnusgemäß ausgetauscht werden, die Aufträge hierfür seien vergeben. Zwischenzeitlich seien für die Regenrückhaltung notwendige Grundstücke im Neubaugebiet Bornwiese angekauft worden. Auch die Straßenplanung wurde beauftragt und die Erschließungsmaßnahme bei den VG-Werken für die Wirtschaftspläne 2024 angemeldet. Am Kreisel Stachus wurde die Teerdecke im Zuge einer Maßnahme des LBMs im Bereich der Bahnhofstraße durch die Stadt erneuert. Wie weiter zu erfahren war, wurde der Einleitung eines Vergabeverfahrens für die Dachsanierung der Stadthalle Westerburg zugestimmt. Bezüglich der geplanten eLadesäulen hinter dem Ratssaalgebäude sei nun angedacht, die benötigte Stromleitung im Brückenaufbau der Gartenstraße zu verlegen. Neue Genehmigungen hierzu würden derzeit eingeholt. Zeitgleich laufe die Angebotsabfrage bezüglich des späteren Betriebs der Anlage.

Finanzielle Situation
Darüber hinaus sprach Pape zur finanziellen Situation der Stadt. „Zu Beginn des vergangenen Jahres haben wir den Abbau der Liquiditätskredite vermelden können, was zur Folge hat, dass wir vom kommunalen Schuldenschnitt, den die Landesregierung ab 2025 verkündet hat, nicht teilnehmen und nicht profitieren können. Zu Beginn dieses Jahres haben wir dann sogar einen Liquiditätsüberschuss ausweisen können, was nun damit belohnt wird, dass wir aus dem Kommunalen Entschuldungsfond geschmissen werden, und auch noch Mittel in Höhe von etwa 30.000 Euro zurückzahlen dürfen. Immer umfangreichere Vorgabestandards und zusätzliche Rechtsansprüche gegen die Kommunale Familie führen zu immer weiter steigenden Kosten, immer weiter steigenden Umlagen, steigender Lähmung durch Bürokratie und steigendem Frust in den kommunalen Gremien. Das einzige was seit Jahren stetig sinkt, ist der Gestaltungsspielraum hier vor Ort wo Demokratie unmittelbar erlebbar sein sollte“, machte der Stadtbürgermeister seinem Unmut Luft.
Ärztliche Versorgung
Unzufrieden mache auch die derzeitige Lage der Krankenhäuser in der Region. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen führen dabei zu stark steigenden Insolvenzzahlen, unter anderem auch der DRK Krankenhausgesellschaft, was zu einer Bedrohung unserer regionalen Versorgung führt. Hier müsse dringend für die Aufrechterhaltung der stationären Versorgung im Oberwesterwald gekämpft und alle Kräfte dafür gebündelt eingesetzt werden. „Wie dies im Bereich der hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung gelingen kann, konnte Mitte Juli bei einem Termin mit den Verbandsbürgermeistern aus Bad Marienberg, Rennerod und Westerburg und dem hiesigen Mediziner Dr. Dennis Ferdinand vorgestellt werden. Bei dem wir über die Planungen für ein zukunftsorientiertes Facharztzentrum in Westerburg informieren konnten“, so Pape weiter.

Kreisstraße K89
Aus aktuellem Anlass sprach der Stadtbürgermeister erneut das Thema der Abstufung der Kreisstraße K89 zur Gemeindestraße an. „Hintergrund ist die rigorose Abstufungspolitik des Landes, wodurch die Landkreise gezwungen werden, viele der bisherigen Kreisstraßen an die Gemeinden zu übertragen und jede Gemeinde nur noch von einer Kreisstraße erschlossen sein soll. Das mag für einige Landesteile keine großen Auswirkungen haben, im nördlichen Rheinland-Pfalz geht dies aber an der Lebenswirklichkeit der Menschen und den geografischen Gegebenheiten vorbei“, äußerte sich der Stadtchef und führte fort: „Die genauen Modalitäten zur Abstufung einer Kreisstraße zur Gemeindestraße werden in einem Abstufungsvertrag geregelt“. Ein Gespräch mit dem LBM hierzu fand vor zwei Jahren statt. Auf die Berechnungen und entsprechende Nachricht warte man noch heute, was auch von der mangelnden Personalausstattung des LBM zeuge. „Wir gehen von kommunaler Seite davon aus, dass eine technisch einwandfrei sanierte und instandgesetzte Straße übergeben wird“, so Pape.
Einstimmig beschloss der Stadtrat die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der VG Westerburg. Hierbei geht es um die Integration einer Sonderbaufläche für Freiflächen Photovoltaik in der Ortsgemeinde Brandscheid. Mit einer Enthaltung stimmte der Stadtrat der Aufhebung der Windenergieplanung der VG Westerburg (§ 67 Abs. II Gemeindeordnung) zu. Wie Pape erläuterte, sei ein Beschluss des Verbandsgemeinderates hierzu ursächlich, der aufgrund zahlreicher Planungen für Windkraftanlagen seit 2021 in unterschiedlichen Ortsgemeinden die Flächennutzungsplanung im Bereich Windenergie neu regeln wolle. Auch die Stadt Westerburg habe eine Änderung des Flächennutzungsplans im Zuge der Erweiterung der Windenergieanlagen im Bereich Roter Kopf beantragt. Die Aufhebung des Teilflächennutzungsplanes nehme nun konsequenterweise die ab dem 31.12.27 geltende Rechtslage vorweg, wonach solche Planungen aufgehoben würden und Windenergieanlagen im Außenbereich generell als privilegierte Bauvorhaben gelten. Auch habe sich die Landesregierung zum Ziel gesetzt, Windkraft und Solarenergie in Rheinland-Pfalz kräftig auszubauen. Bis 2030 soll eine Verdopplung der installierten Leistung bei Windkraft und eine Verdreifachung bei der Solarenergie erreicht werden. Es wird eine bilanzielle Klimaneutralität bis spätestens im Jahr 2040 angestrebt. Zur Vervollständigung erinnerte Pape an das Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Westerburg, welches hierzu Ausführungen enthält. (Text und Foto: Ulrike Preis)