Ratssaal
Das Ratssaalgebäude mit seinen Einrichtungen kann - soweit es nicht für eigene Zwecke benötigt wird - zu folgenden Anlässen benutzt werden:
Kulturelle Veranstaltungen
Seminare, Tagungen
Gewerbliche Veranstaltungen
Vereinstätigkeiten
Familienfeiern
Betriebsfeiern
Die Benutzung muss mindestens zwei Wochen vor der beabsichtigten Veranstaltung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Neumarkt 1, 56457 Westerburg angemeldet werden.