Die Tiefgarage an der Stadthalle kann nur noch mit EC-Karte genutzt werden
Die neue Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft
Gemäß dem Beschluss der städtischen Gremien vom 25. September tritt mit Beginn des Jahres 2019 für die Tiefgarage, die sich unterhalb von Stadthalle und Verbandsgemeindeverwaltung befindet, eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft. Eine Bargeldzahlung sei somit künftig nicht mehr möglich. Ab Mittwoch, den 2. Januar ist der Benutzer verpflichtet, bei Ein- und Ausfahrt die EC-Karte zur Öffnung der Schrankenanlage zu nutzen und mit dem Betreten oder Befahren der Unterflurgarage die Bestimmungen der Benutzungsordnung zu beachten.
Gemäß dem Beschluss der städtischen Gremien vom 25. September tritt mit Beginn des Jahres 2019 für die Tiefgarage, die sich unterhalb von Stadthalle und Verbandsgemeindeverwaltung befindet, eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung in Kraft. Eine Bargeldzahlung sei somit künftig nicht mehr möglich. Ab Mittwoch, den 2. Januar ist der Benutzer verpflichtet, bei Ein- und Ausfahrt die EC-Karte zur Öffnung der Schrankenanlage zu nutzen und mit dem Betreten oder Befahren der Unterflurgarage die Bestimmungen der Benutzungsordnung zu beachten.
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